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Ist das nötig? – Beleuchtung Bühlerallee

9.3.21 | 17.00 Uhr | Rapperswil-Jona

Ist das nötig? – Beleuchtung Bühlerallee

Die Bühlerallee zwischen dem Kapuzinerzipfel und der Giessi soll im Rahmen der städtischen LED-Initiative noch diesen Herbst mit einer „indirekten, dezenten Beleuchtung“ ausgestattet werden. Dies geht aus den Unterlagen zum Stadtforum hervor.

Zwei Gesichter des Schlosshügels
Der längliche Schlosshügel von Rapperswil erstreckt sich von Ost nach West von der Giessi bis zum Kapuzinerzipfel. Südorientiert zeigt sich das Schloss erhaben über der Altstadt. Die „Vorderseite“ ist durch ihre Südexposition und die schön angelegte Altstadt sehr attraktiv. Die eher schattige Schlosshalde bietet im Vergleich zur lebendigen Südseite einen Ruhepol. Nachts wird diese Zweiseitigkeit des Schlosshügels sehr atmosphärisch in Szene gesetzt. Gegen Süden ist die Silhouette des Schlosses dezent, aber ausreichend beleuchtet, während auf der Nordseite lediglich eine zurückhaltende Beleuchtung die Schlossgestalt andeutet. Die nordseitige, seebegleitende Bühlerallee ist konzeptgerecht unbeleuchtet und gilt als Ruhezone. Dies ist auch in einer Übereinkunft zwischen der Stadt Rapperswil-Jona und den AltstadtbewohnerInnen festgehalten.

Individuelles Sicherheitsempfinden
Die unbeleuchtete Wegverbindung war in der Vergangenheit mehrfach Anlass für Anstösse aus der Bevölkerung an die Stadtverwaltung. Die mangelnde Sicherheit und das unangenehme Gefühl, dort in der Nacht zu spazieren, werden von der Bevölkerung negativ bewertet. Betreffend den Sicherheitsbedenken bietet sich aus Sicht des AFO kaum Anlass. Der Weg weist keine gefährlichen Stufen auf und das Seeufer ist besonders bei Mondschein durch die vorherrschende Dunkelheit ein besinnlicher und einzigartiger Ort. Die Bühlerallee ist eine sekundäre Wegachse und kann in der Nacht bei Sicherheitsbedenken gut umgangen werden.

Leuchtenwahl und Lichtverschmutzung
Die dem AFO vorliegenden Dokumente über Leuchtenstandorte und Leuchtenwahl werfen betreffend räumlichen und ökologischen Gesichtspunkten einige Fragen auf. So ist beispielsweise unklar, wo die Leuchten platziert werden sollen (Böschungsfuss/Regenrinne) und wie der problematischen Lichtverschmutzung, deren Einhalt von der Stadtverwaltung in öffentlichen Auflageverfahren gefordert wird, entgegengewirkt wird. Eine Lichtstreuung auf den See, gegen das Lenggisquartier oder in den Nachthimmel ist unbedingt zu vermeiden, wenn eine konsequente Haltung der Stadt bei dem Thema Lichtverschmutzung eingenommen werden möchte.

Die Bühlerallee ist eine sehr präsente und silhouettenbildende Achse, welche von der Zweiseitigkeit des Schlosshügels lebt. Der AFO-Vorstand erachtet eine Ausleuchtung in der vorliegenden Form für nicht notwendig und ohne Mehrwert für die nordseitige Ausstrahlung des Schlosshügels. Wenn sich der Stadtrat entschliesst an den Massnahmen festzuhalten, ist betreffend Leuchtenwahl, Platzierung und Lichtrichtung die Planung sorgfältig zu überdenken.

Der Vorstand des AFO 09.03.2021