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Stadtlebensraum 2040

1.1.23 | 00.00 Uhr | RJ

Stadtlebensraum 2040

Mit dem neuen Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen haben die Gemeinden den Auftrag erhalten, ihre Ortsplanung bis 2027 einer Gesamtrevision zu unterziehen. Als Ausgangspunkt für die Ortsplanungsrevision hat der Stadtrat übergeordnete Grundsätze zu den Themen Siedlung, Mobilität und Freiraum formuliert. Aus einem in 3 Phasen mit der Bevölkerung durchgeführten Mitwirkungsprozess wurde ein Masterplan erarbeitet. Dieser wird der Bevölkerung zur Zustimmung oder Ablehnung unterbreitet. Unter Anderem wird die Stadt im September 2023 über eine Zukunft mit oder ohne Stadttunnel inklusive flankierende Massnahmen an der Urne entscheiden müssen. Auf der Basis des Masterplans werden anschliessend Quartierkonzepte, Richt- und Nutzungsplanung sowie Baureglement und Zonenplan abgeleitet.
Das AFO darf durch ein Vorstandsmitglied  (Patrick Biella) an der Kommission teilnehmen, um durch Mitsprache und Entscheidungsvorbereitungen der Ortsplanungsrevision den Stadtrat zu unterstützen. Diese wird zusammengesetzt aus Vertretungen aller Parteien, des Stadtforums und der Zivilgesellschaft sowie einer Delegation des Stadtrats.